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Wir freuen uns, Sie zu folgender Veranstaltung einladen zu dürfen:

„Rückzahlung des Covid-Kredits – Wie soll dies gelingen?“ 
28. April 2022, 18:30 Uhr im Meeting-Point, Herrenacker 15, Parterre, Schaffhausen

Die Corona Pandemie ist vermeintlich überwunden. Was bleibt, sind verschuldete Betriebe. Statistisch gesehen ist jede Firma mindestens indirekt betroffen. Denn sie hat Lieferanten und Kunden, die in den letzten zwei Jahren unter den Covid-19-Restriktionen gelitten haben. Die Banken erinnern sanft, aber bestimmt daran, dass ab 31. März 2022 die erste Rate der bis zu achtjährigen Dauerverpflichtung fällig wird. Die beispiellos einfache Auszahlung des Kredits erfolgte auf der Basis des Umsatzes. Die Rückzahlung muss aber aus dem Jahresgewinn geleistet werden. Wie kann dies gelingen, wenn beispielsweise eine unbedachte Handlung die sofortige Rückzahlung durch den solidarisch privat haftenden Unternehmer auslöst?

Besprochen werden unter anderem die Fragen:
• Muss ein Covid-19-Kreditnehmer die nächsten acht Jahre auf die Auszahlung seines Gewinns verzichten?
• Wie teuer darf sein nächstes Autos sein und wieviel Lohn darf er sich und seinen Angehörigen auszahlen?
• Busse bis CHF 100’000: Was ist während der Kreditlaufzeit verboten?
• Wie schafft die KMU den Ausgang aus der Schuldenfalle?

Diese und weitere Fragen beantworten gerne:
• Nathalie Böttinger, Betriebsökonomin und
• Michele Imobersteg, Wirtschaftsjurist

Die Teilnahme ist kostenlos, Sie müssen sich jedoch anmelden. Anmeldung unter info@gewerbe-sh.ch oder telefonisch 052 632 40 40.

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